Zahlungsbedingungen

Nachdem Du per E-Mail unser verbindliches Angebot erhalten, es geprüft und bestätigt hast, geht es um die Zahlungsbedingungen. Wir bieten Privatkunden die Möglichkeit der Vorkasse an. Unternehmen, Vereine und der Öffentlichen Dienst haben zusätzlich die Möglichkeit, auf Rechnung zu bezahlen.

Zahlungsbedingungen Containerfritze Vorkasse oder Rechnung

Zahlungsbedingungen

Bezahlen per Vorkasse

Bei der Bestellung per Vorkasse musst Du den Rechnungsbetrag an den Containerfritze vorab bezahlen, also bevor wir Dir die Ware zusenden oder die Container-Dienstleistung erbringen. Die Zahlung erfolgt per Vorab-Banküberweisung. Nach Eingang der Zahlung kümmern wir uns um Deinen Auftrag. Verwende beim Verwendungszweck die Auftragsnummer. Die Auftragsnummer findest Du im Betreff der E-Mail.

Zahlungsbedingungen

Auf Rechnung bezahlen

Beim Kauf auf Rechnung erbringen wir unsere Leistung, bevor Du bezahlt hast. Du kannst bequem per Banküberweisung bezahlen. Das Zahlungsziel beträgt 7 Tage. Das heißt, Du musst die Rechnung innerhalb von 7 Tagen nach Leistungserbringung begleichen. Es gibt keinen Skonto.

Unsere Bankverbindung:

Containerfritze GmbH
IBAN: DE54 1009 0000 2911 2780 09
SWIFT/BIC: BEVODEBBXXX
Berliner Volksbank

CONTAINERFRITZE SERVICE

NOCH FRAGEN?

Du hast Fragen zu unseren Zahlungsbedingungen? Deine gewünschte Zahlungsart ist nicht dabei? Kontaktiere uns einfach. Der Containerfritze hilft Dir jederzeit gerne.

Hinweis zur Stellfläche

Abstellen auf privatem Grund
Wenn Du den Container auf privatem Gelände abstellst, benötigst Du keine Stellgenehmigung.

Nutzung von öffentlichen Flächen
Nutzt Du hingegen öffentliche Flächen für private Zwecke, also die Straße vor Deinem Domizil, eine Parkbucht oder den Gehweg, benötigst Du eine Stellgenehmigung, im Beamtendeutsch auch Sondernutzungserlaubnis genannt. Diese Stellgenehmigung muss beim Tiefbauamt bzw. Ordnungsamt des jeweiligen Bezirks beantragt werden. Das Amt entscheidet dann, ob der Container an besagter Stelle abgestellt werden darf.
Hierfür fallen Gebühren an, deren Höhe sich nach Stellfläche und Stelldauer richtet. Diese Gebühren variieren von Kommune zu Kommune.

Anliegergebrauch
Es gibt allerdings eine Ausnahmeregelung. Der sogenannte Anliegergebrauch gestattet Dir, als Anlieger eine Fläche von maximal 10 ㎡ Straßenland für maximal zehn Tage zu nutzen – ohne Stellgenehmigung.