Stellgenehmigung Container

Wenn Du Dir einen Container mietest, um beispielsweise Abfälle zu entsorgen, kannst Du ihn auf privatem Grund und Boden abstellen oder auf öffentlichem Gelände. Wenn Du ihn auf öffentlichen Grund und Boden abstellen möchtest oder musst, benötigst Du für den Container prinzipiell eine Stellgenehmigung bzw. Sondernutzungserlaubnis. Wir erläutern Dir, worum es dabei geht.

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Abstellen auf privatem Grund

Stellst Du einen Container auf privatem Grund und Boden ab, benötigst Du keine Stellgenehmigung respektive Sondernutzungserlaubnis. Wenn Du den Container allerdings länger als 10 Tage auf einem Grundstück parkst, könntest Du Besuch vom Bauamt bekommen, das eine Baugenehmigung sehen möchte.

Bürocontainer und  Wohncontainer gelten als bauliche Anlage und bedürfen einer Baugenehmigung. Entscheidend für die Einordnung, ob ein Container als Wohncontainer genutzt wird, ist meist, ob der Container über ein eigenes Fundament verfügt. Wenn ja, wird von einer dauerhaften Nutzung ausgegangen. Hat er keines, wird ein temporärer Gebrauch vermutet.

Abstellen auf öffentlichem Grund

Nutzt Du hingegen öffentliche Flächen für private Zwecke, also die Straße vor Deinem Domizil, eine Parkbucht oder den Gehweg, benötigst Du eine Stellgenehmigung Container, im Beamtendeutsch auch Sondernutzungserlaubnis genannt. Private Zwecke sind beispielsweise das Aufstellen eines Bauschutt Containers vom Containerfritze. Diese Stellgenehmigung muss beim Tiefbauamt resp. Ordnungsamt des jeweiligen Bezirks beantragt werden. Das Amt entscheidet dann, ob der Container an besagter Stelle für den gewünschten Zeitraum abgestellt werden darf.

Anliegergebrauch

Es gibt allerdings eine Ausnahmeregelung. Der im Berliner Straßengesetz verankerte Anliegergebrauch gestattet Dir, als Anlieger eine Fläche von maximal 10 Quadratmetern Straßenland für maximal zehn Tage zu nutzen – ohne zuvor eine Stellgenehmigung zu beantragen. Doch ab wann bist Du ein Anlieger? Eine gesetzliche Definition hierfür gibt es nicht. Die aktuelle Rechtsprechung bezeichnet einen Anlieger als jemanden, der ein an der Straße anliegendes Grundstück bewohnt oder zu einer Erledigung aufsuchen muss.

Die Standard-Mietdauer für unsere Container beträgt 10 Tage. Wenn Du zum Befüllen des Containers also nur 10 Tage benötigst, könntest Du von dieser Ausnahmeregelung Gebrauch machen. Das gilt allerdings nur, wenn Du einen unserer Absetzcontainer (3 Kubikmeter – 15 Kubikmeter) mietest. Sie haben allesamt eine geringere Stellfläche als 10 ㎡ (3,3 bzw. 3,63 ㎡). Unsere Abrollcontainer hingegen belegen eine größere Stellfläche (16,25 ㎡). Daher kannst Du beim Mieten eines Abrollcontainer keinen Nutzen aus dem Anliegergebrauch ziehen.

Fristen

Solltest Du eine Stellgenehmigung benötigen, musst Du sie vorab online beantragen. Für die Bearbeitung beim Ordnungsamt solltest Du etwa vier Wochen einkalkulieren. Plane diese Zeit also möglichst vorab ein.

Kosten

Das Ordnungsamt berechnet Dir für das Ausstellen der Sondernutzungserlaubnis eine Gebühr. Die beträgt je nach Stadtteil und Bezirk zwischen 80 und 200 Euro

Korrekte Befüllung

Damit wir den Container gefahrlos transportieren können, darf er nicht über die Ränder hinaus befüllt werden. Das gilt sowohl für die obere als auch die vordere Kante. Er sollte nur mit dem vereinbarten Material beladen sein, um spätere Kosten wegen Falschbefüllung zu vermeiden. Bei einem im öffentlichen Raum aufgestellten Container empfehlen wir, ein Modell mit Abdeckung zu mieten. So kannst Du verhindern, dass die Nachbarn ihre Abfälle in Deinem Container hinterlassen.

Bedingungen für die Zufahrt

Damit der Container ordnungsgemäß aufgestellt und abgeholt werden kann, muss nicht nur die Zufahrt frei sein. Der Lkw benötigt außerdem ein wenig Platz zum Rangieren. Die Absetzcontainer (3 m³ – 15 m³) werden mit einem Absetzkipper befördert. Dieser benötigt eine Durchfahrtshöhe von mindestens 4 m, eine Durchfahrtsbreite von mindestens 3 m sowie eine Rangierlänge von mindestens 12 m.

Die Abrollcontainer (15 m³ – 36 m³) benötigen deutlich mehr Platz. So beansprucht der Lkw eine Durchfahrtshöhe von mindestens 3,50 m, eine Durchfahrtsbreite von mindestens 3,5 m sowie eine Rangierlänge von mindestens 18 m.

Halteverbotszone

Selbst wenn Du eine Stellgenehmigung erhalten hast, gibt es keine Gewähr, dass der genehmigte Stellplatz zum gewünschten Termin auch zugänglich ist. Dazu benötigst Du zusätzlich eine temporäre Halteverbotszone. Dabei handelt es sich um das bekannte Verkehrszeichen, das drei Tage vor dem Termin aufgestellt wird. Du kannst eine Halteverbotszone gern über uns buchen. Die Kosten variieren je nach Dauer. 

Leerfahrten

Sollte der Stellplatz für den Container nicht zugänglich sein, weil der Platz etwa zugeparkt ist oder nicht genügend Platz zum Rangieren vorhanden ist, kann es sein, dass wir ein weiteres Mal anreisen müssen. Leerfahrten, die vom Kunden zu verantworten sind,  stellen wir mit 180 Euro in Rechnung.

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Hinweis zur Stellfläche

Abstellen auf privatem Grund
Wenn Du den Container auf privatem Gelände abstellst, benötigst Du keine Stellgenehmigung.

Nutzung von öffentlichen Flächen
Nutzt Du hingegen öffentliche Flächen für private Zwecke, also die Straße vor Deinem Domizil, eine Parkbucht oder den Gehweg, benötigst Du eine Stellgenehmigung, im Beamtendeutsch auch Sondernutzungserlaubnis genannt. Diese Stellgenehmigung muss beim Tiefbauamt bzw. Ordnungsamt des jeweiligen Bezirks beantragt werden. Das Amt entscheidet dann, ob der Container an besagter Stelle abgestellt werden darf.
Hierfür fallen Gebühren an, deren Höhe sich nach Stellfläche und Stelldauer richtet. Diese Gebühren variieren von Kommune zu Kommune.

Anliegergebrauch
Es gibt allerdings eine Ausnahmeregelung. Der sogenannte Anliegergebrauch gestattet Dir, als Anlieger eine Fläche von maximal 10 ㎡ Straßenland für maximal zehn Tage zu nutzen – ohne Stellgenehmigung.