Was möchtest Du entsorgen?

AVV-Nr.: 20 03 07
Was darf rein?
Aquarium, Fahrrad, Sonnenschirm, Matratze, Heimtrainer, Wäscheständer
Was darf nicht rein?
Geschirr, Kinderspielzeug, Tapetenreste, Altkleider, Sanitärkeramik
AVV-Nr.: 17 05 04
Was darf rein?
Pflastersteine, Backsteine, Ziegelsteine, Klinkersteine, Natursteine, Kalksandstein, Blocksteine,
Was darf nicht rein?
Grünschnitt, Gipskarton, Holz A1 – A4, Dachpappe mit und ohne Bitumen, Porenbeton, Ytong, Gasbeton, Bims, Lehmziegel, Porenziegel,
Was darf rein?
Styropor mit Anhaftungen HBCD-frei
Was darf nicht rein?
HBCD-belastetes Styropor, Styroporteile im Verbund mit anderen Materialien, Lackiertes Styropor, Bemaltes Styropor, Imprägniertes Styropor, Bauschutt, Baumischabfälle, Plastik, Metall, Moniereisen, Andere Isolier- und Dämmstoffe,
Was darf rein?
Styropor mit Anhaftungen HBCD-frei
Was darf nicht rein?
HBCD-belastetes Styropor, Styroporteile im Verbund mit anderen Materialien, Lackiertes Styropor, Bemaltes Styropor, Imprägniertes Styropor, Bauschutt, Baumischabfälle, Plastik, Metall, Moniereisen, Andere Isolier- und Dämmstoffe,
AVV-Nr.: 17 03 02
Was darf rein?
Schindeln, teerhaltige Dachpappe, teerhaltige Dachbahnen, teerfreie Dachpappe, bitumenhaltige Dachpappe, Dachpappenrollen,
Was darf nicht rein?
Bauschutt, Metallreste, Verpackungsmaterial, Kunststoff, Glas, Kabel
AVV-Nr.: 15 01 02
Was darf rein?
Styroporverpackungen HBCD-frei
Was darf nicht rein?
HBCD-belastetes Styropor, Lebensmittel-belastetes Styropor, Baustoffe, Baumischabfall, Beton, Grünschnitt, Dachpappe, Elektrokabel, Erdaushub, Holz, Keramik, Sand, Steine,
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Containerfritze - Containerdienst Berlin. Abfälle entsorgen & Baustoffe kaufen

Hinweis zur Stellfläche

Abstellen auf privatem Grund
Wenn Du den Container auf privatem Gelände abstellst, benötigst Du keine Stellgenehmigung.

Nutzung von öffentlichen Flächen
Nutzt Du hingegen öffentliche Flächen für private Zwecke, also die Straße vor Deinem Domizil, eine Parkbucht oder den Gehweg, benötigst Du eine Stellgenehmigung, im Beamtendeutsch auch Sondernutzungserlaubnis genannt. Diese Stellgenehmigung muss beim Tiefbauamt bzw. Ordnungsamt des jeweiligen Bezirks beantragt werden. Das Amt entscheidet dann, ob der Container an besagter Stelle abgestellt werden darf.
Hierfür fallen Gebühren an, deren Höhe sich nach Stellfläche und Stelldauer richtet. Diese Gebühren variieren von Kommune zu Kommune.

Anliegergebrauch
Es gibt allerdings eine Ausnahmeregelung. Der sogenannte Anliegergebrauch gestattet Dir, als Anlieger eine Fläche von maximal 10 ㎡ Straßenland für maximal zehn Tage zu nutzen – ohne Stellgenehmigung.