Häufige Fragen – FAQ

Beim Mieten eines Containers solltest Du verschiedene Punkte beachten. Häufige Fragen drehen sich um Ablauf, Lieferung, Abholung oder das Bezahlen. Hier informieren wir Dich über die wichtigsten Punkte rund um das Leihen eines Containers. So kannst Du unnötige Kosten durch Leerfahrten vermeiden.

Schnellzugriff

Wie lang ist die Mietdauer und was kostet eine Verlängerung?

Im Mietpreis ist eine Mietdauer von standardmäßig 10 Tagen mit inbebriffen. Eine Verlängerung kostet je nach Stadtteil und Straße zwischen 6-10 Euro/Tag.

Was muss ich bei der Stellfläche für den Container beachten?

Grob gesagt gibt es zwei Arten von Stellflächen. Entweder steht der Container auf privatem oder öffentlichem Grund und Boden. Wenn Du den Container auf privatem Grund aufstellen möchtest, kannst Du das problemlos tun. 

Sofern du den Container auf öffentlichem Grund, also auf einer öffentlichen Straße, einem Parkplatz oder Gehweg, aufstellen möchtest, benötigst Du prinzipiell eine Stellgenehmigung vom zuständigen Ordnungsamt. Es gibt allerdings eine Ausnahmeregelung, der sogenannte Anliegergebrauch

Was hat es mit dem Anliegergebrauch auf sich?

Der sogenannte Anliegergebrauch ist ein Passus im § 11 des Berliner Straßengesetzes. Er besagt, dass Du KEINE Stellgenehmigung benötigst, wenn die genutzte Fläche weniger als 10 ㎡ Straßenland und die Nutzungsdauer weniger als zehn Tage beträgt. Alle unsere Absetzcontainer haben eine Stellfläche von unter 10 ㎡, während unsere Abrollcontainer allesamt darüber liegen.

Wie viel Vorlauf benötigt das Ordnungsamt für eine Stellgenehmigung?

Das Ordnungsamt benötigt ca. vier Wochen, um Dir eine Stellgenehmigung für einen Container auf öffentlichem Gelände auszustellen. Die Kosten für die Stellgenehmigung liegen zwischen 80 Euro und 200 Euro.

Was bewirkt eine Halteverbotszone?

Eine temporäre mobile Halteverbotszone hilft Dir, am Tag der Anlieferung oder Abholung den gewünschten Stellplatz für Andere zu blockieren – sofern Du einen Container auf öffentlichem Raum abstellen möchtest.

Wie muss der Untergrund für den Container beschaffen sein?

Der Untergrund sollte eben, fest und trocken sein. Ein schräger Untergrund kann den Container ins Rutschen bringen. Das Gleiche gilt, wenn ein Container nahe einer Grube oder einem Schacht abgestellt wird. Die Gefahr des Einsinkens oder Abrutschen ist einfach zu groß.

Welche Abmessungen hat ein Container?

Unsere Container haben folgende Abmessungen:

5 m³ Absetzcontainer: 
Breite: 1950 mm, 
Höhe: 1250 mm, 
Länge: 3120 mm, 
Stellfläche: 2000 mm x 1650 mm ≙ 3,3 ㎥
 
7 m³ Absetzcontainer: 
Breite: 1950 mm, 
Höhe: 1500 mm, 
Länge: 3620 mm, 
Stellfläche: 2000 mm x 1650 mm ≙ 3,3 ㎥
 
10 m³ Absetzcontainer: 
Breite: 1950 mm, 
Höhe: 1800 mm, 
Länge: 3870 mm, 
Stellfläche: 2000 mm x 1650 mm ≙ 3,3 ㎥
 
12 m³ Absetzcontainer: 
Breite: 1950 mm, 
Höhe: 1900 mm, 
Länge: 3900 mm, 
Stellfläche: 2200 mm x 1650 mm ≙ 3,63 ㎥
 
15 m³ Absetzcontainer: 
Breite: 1950 mm, 
Höhe: 2355 mm, 
Länge: 4200 mm, 
Stellfläche: 2200 mm x 1650 mm ≙ 3,63 ㎥
 
30 m³ Abrollcontainer: 
Breite: 2500 mm, 
Höhe: 2000 mm, 
Länge: 6500 mm
Stellfläche: 2500 mm x 6500 mm ≙ 16,25 ㎥
 
36 m³ Abrollcontainer: 
Breite: 2500 mm, 
Höhe: 2400 mm, 
Länge: 6500 mm
Stellfläche: 2500 mm x 6500 mm ≙ 16,25 ㎥

Was muss ich beim Befüllen des Containers beachten?

Der Container darf nur bis zur oberen und vorderen Kante befüllt werden. Sonst kann ein sicherer Transport nicht gewährleistet werden. Achte darauf, dass nur jene Abfälle im Container landen, die auch hinein dürfen. Sollte nicht gebuchter Abfall im Container liegen, etwa Asbest, kann es zu einer Kostennachberechnung bzw. Strafgebühren kommen. Unsere Empfehlung ist daher, wenn der Container auf öffentlichem Grund steht, einen Container mit verschließbarer Abdeckung zu mieten. 

Warum muss ich meine Postleitzahl eingeben?

Anhand Deiner Postleitzahl können wir schnell und unkompliziert ermitteln, ob wir unseren Service auch in Deiner Nachbarschaft anbieten.

Leerfahrten

Wenn am Tag der Anlieferung oder Abholung der Stellplatz für den Container nicht zugänglich sein sollte, weil der Platz etwa zugeparkt ist oder nicht genügend Platz zum Rangieren vorhanden ist, kann es sein, dass wir ein weiteres Mal anreisen müssen. Leerfahrten stellen wir dem Kunden mit 180 Euro in Rechnung.

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Hinweis zur Stellfläche

Abstellen auf privatem Grund
Wenn Du den Container auf privatem Gelände abstellst, benötigst Du keine Stellgenehmigung.

Nutzung von öffentlichen Flächen
Nutzt Du hingegen öffentliche Flächen für private Zwecke, also die Straße vor Deinem Domizil, eine Parkbucht oder den Gehweg, benötigst Du eine Stellgenehmigung, im Beamtendeutsch auch Sondernutzungserlaubnis genannt. Diese Stellgenehmigung muss beim Tiefbauamt bzw. Ordnungsamt des jeweiligen Bezirks beantragt werden. Das Amt entscheidet dann, ob der Container an besagter Stelle abgestellt werden darf.
Hierfür fallen Gebühren an, deren Höhe sich nach Stellfläche und Stelldauer richtet. Diese Gebühren variieren von Kommune zu Kommune.

Anliegergebrauch
Es gibt allerdings eine Ausnahmeregelung. Der sogenannte Anliegergebrauch gestattet Dir, als Anlieger eine Fläche von maximal 10 ㎡ Straßenland für maximal zehn Tage zu nutzen – ohne Stellgenehmigung.