Der alte Teppich, Fahrräder und schmutzige Matratzen
bringen Deinen Keller schon seit Jahren fast zum platzen.
Du weißt selbst, es wird nun höchste Zeit, dass Du Dich trennst.
Wie? Indem Du es zum Nachbarn stellst oder verbrennst?
Nein, das ist Plan B und der ist leider illegal.
Der Containerfritze hat Plan A – die bess’re Wahl!
Wir liefern Container, da passt all dein Sperrmüll rein.
Diesen zu entsorgen könnte echt nicht leichter sein!
Kontaktiere uns noch heute & wir kümmern uns um Dein Anliegen!
Containerfritze GmbH Alt-Biesdorf 12, 12683 Berlin Telefonische Sprechzeiten: Mo - Fr: 7:00 - 18:00 Uhr
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Abstellen auf privatem Grund
Wenn Du den Container auf privatem Gelände abstellst, benötigst Du keine Stellgenehmigung.
Nutzung von öffentlichen Flächen
Nutzt Du hingegen öffentliche Flächen für private Zwecke, also die Straße vor Deinem Domizil, eine Parkbucht oder den Gehweg, benötigst Du eine Stellgenehmigung, im Beamtendeutsch auch Sondernutzungserlaubnis genannt. Diese Stellgenehmigung muss beim Tiefbauamt bzw. Ordnungsamt des jeweiligen Bezirks beantragt werden. Das Amt entscheidet dann, ob der Container an besagter Stelle abgestellt werden darf.
Hierfür fallen Gebühren an, deren Höhe sich nach Stellfläche und Stelldauer richtet. Diese Gebühren variieren von Kommune zu Kommune.
Anliegergebrauch
Es gibt allerdings eine Ausnahmeregelung. Der sogenannte Anliegergebrauch gestattet Dir, als Anlieger eine Fläche von maximal 10 ㎡ Straßenland für maximal zehn Tage zu nutzen – ohne Stellgenehmigung.