Erdaushub Container
Container für Erdaushub

AVV-Nr.: 17 05 04
Was darf rein?
Grasnarbe, Boden, Kieselsteine, Durchmesser < 10 cm, Wurzeln, Durchmesser < 10 cm, Sand, Lehm
Was darf nicht rein?
Steine, Durchmesser > 10 cm, Wurzeln, Durchmesser > 10 cm im sind, Bauschutt, Altholz, Altmetall, Kunststoff
AVV-Nr.: 17 05 04
Was darf rein?
Betonbruch, Sand, Erde, Mineralische Abfälle, Mauerziegel, Dachziegel
Was darf nicht rein?
Kunststoffe, Holz, Glas, Metalle, Gefährlicher Abfall, Dämmstoffe, Kontaminierte Erde, Elektroschrott
AVV-Nr.: 17 05 04
Was darf rein?
Bodenaushub, Erdaushub, Erdreich, Baggergut, Sand, Lehm
Was darf nicht rein?
Bauschutt, Gefährliche Abfälle, Baumischabfall, Siedlungsabfälle, Organische Abfälle
AVV-Nr.: 17 05 04
Was darf rein?
Lehmboden, vollständig wiederverwertbar, eingeschränkt wiederverwertbar, nicht wiederverwertbar
Was darf nicht rein?
Altglas, Altholz, Altmetall, Bauschutt, Sondermüll
AVV-Nr.: 17 05 04
Was darf rein?
Sandkasten Sand, Spielsand, Gartensand, Streusand, Grobsand, Mittelsand, Feinsand, Grubensand
Was darf nicht rein?
Bauschutt, Baumischabfall, Altholz, Altglas, Altmetall, Dachpappe
AVV-Nr.: 17 05 04
Was darf rein?
Pflastersteine, Backsteine, Ziegelsteine, Klinkersteine, Natursteine, Kalksandstein, Blocksteine,
Was darf nicht rein?
Grünschnitt, Gipskarton, Holz A1 – A4, Dachpappe mit und ohne Bitumen, Porenbeton, Ytong, Gasbeton, Bims, Lehmziegel, Porenziegel,
Containerfritze - Containerdienst Berlin. Abfälle entsorgen & Baustoffe kaufen

Hinweis zur Stellfläche

Abstellen auf privatem Grund
Wenn Du den Container auf privatem Gelände abstellst, benötigst Du keine Stellgenehmigung.

Nutzung von öffentlichen Flächen
Nutzt Du hingegen öffentliche Flächen für private Zwecke, also die Straße vor Deinem Domizil, eine Parkbucht oder den Gehweg, benötigst Du eine Stellgenehmigung, im Beamtendeutsch auch Sondernutzungserlaubnis genannt. Diese Stellgenehmigung muss beim Tiefbauamt bzw. Ordnungsamt des jeweiligen Bezirks beantragt werden. Das Amt entscheidet dann, ob der Container an besagter Stelle abgestellt werden darf.
Hierfür fallen Gebühren an, deren Höhe sich nach Stellfläche und Stelldauer richtet. Diese Gebühren variieren von Kommune zu Kommune.

Anliegergebrauch
Es gibt allerdings eine Ausnahmeregelung. Der sogenannte Anliegergebrauch gestattet Dir, als Anlieger eine Fläche von maximal 10 ㎡ Straßenland für maximal zehn Tage zu nutzen – ohne Stellgenehmigung.